GESETZE FÜR KINDER- UND JUGENDBETEILIGUNG

„Was...? So viel können wir mitbestimmen?!“ - „Jaaa!“

...nur weil etwas in einem Gesetz steht heißt es nicht, dass sich auch alle daranhalten. Kaugummiklauen zum Beispiel ist verboten – das machen trotzdem viele... ABER: viele Menschen arbeiten daran, dass die Gesetze, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorsehen, umgesetzt werden. Wir auch. Wir stellen dir hier Gesetze und Richtlinien vor. Und zwar vom Kleinen zum Großen. Das heißt, wir fangen in Rostock an und arbeiten uns über unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern über die bundesweiten bis zu den internationalen Gesetzen durch, in denen es um Beteiligungsrechte für junge Menschen geht.


Rostock

Wie soll Rostock 2025 aussehen? Das steht in den Leitlinien zur Stadtentwicklung – Rostock 2025

Rostock hat sich vorgenommen, die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen an ihre Interessen und Bedürfnisse anzupassen. Kinder und Jugendliche sollen dabei mitentscheiden. Dafür sollen Menschen zur Verfügung stehen die sich damit richtig gut auskennen.

Kinder und Jugendliche sollen Rostock mitgestalten. Zum Beispiel in selbst bestimmten oder selbst organisierten Jugendinitiativen, in Beteiligungsprojekten oder auch mit neuen Formen der politischen Teilhabe. 2011 hat die Bürgerschaft schon beschlossen, dass es einen Jugendbeirat in Rostock geben soll. Gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen sowie Fachleuten, Gremien und Multiplikatoren soll ein Beteiligungskonzept erstellt werden.
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung findet ihr hier. > download PDF

Im Jahr 2000 hat die Stadt den Rahmenplan „Jugend hat Vorfahrt“ erstellt. Darin steht, dass Rostock alles tut, um der „heranwachsenden Generation eine Zukunftsperspektive zu bieten und Verantwortung zu übernehmen“. > download PDF

Bürgerbeteiligungsleitfaden

Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung hat in einem langen Prozess einen Leitfaden zur Bürgerbeteiligung erstellt. Die Bürger*innen dieser Stadt sollen mitbestimmen und Mitspracherecht haben, wenn neue Straßen oder Stadtteile gebaut werden sollen. Dafür stellt die Stadt zwei Menschen an. Diese sollen unter anderem die Aufgabe haben, Einwohner*innen und insbesondere Jugendliche für Beteiligungsverfahren zu vernetzen und zu aktivieren. Seit 2021 gibt es die > Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung. Sie koordiniert nun Beteiligungsprozesse in Rostock.


Mecklenburg-Vorpommern

Jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung. Die Verfassung in Mecklenburg-Vorpommern bestimmt in Art. 14 Abs. 4, dass Kinder und Jugendliche Rechten haben, die sie ausleben sollen, um selbstständig zu werden. Das Land (M-V), Gemeinden (z.B. Rostock) und die Kreise (z.B. Landkreis Rostock) „fördern die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft“.

Am 13. April wurde das neue „Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz“ für Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Es gilt seit dem 1. April.

„Das Gesetz ist ein notwendiger Schritt und bietet eine (weitere) rechtliche Grundlage für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Land. Die Demokratie ist auf die Mitwirkung aller angewiesen, selbstverständlich auch auf die junger Menschen.

Das Gesetz bestätigt: Kinder und Jugendliche sind Expert*innen in eigener Sache und sollen in allen Belangen, die sie betreffen, mitgestalten und mitentscheiden können. Auf Ebene von Land und Kommunen sollen dafür nun geeignete Maßnahmen zur Beteiligung angeboten werden, um die Rechte von jungen Menschen auf Mitwirkung zu gewährleisten.“
(Quelle: www.ljrmv.de/neuigkeiten/jugendbeteiligungsgesetz-im-landtag-beschlossen-263, l.A.: 04.04.2024)

Ein sehr wichtiges Gesetz für die meisten jungen Menschen ist das Schulgesetz. Das wird im Landtag in Schwerin gemacht. Im Schulgesetz ist alles zur „Mitwirkung“ für alle Schüler*innen an allen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern geregelt, denn Schule ist Ländersache.
Die Schulmitwirkungsgesetze findest du hier > download PDF
Und mehr über deine Rechte und Pflichten in der Schule findest du hier

Für die ganz Kleinen und Grundschulkinder ist das KiFöG wichtig.
Das Kindertagesförderungsgesetz
Im § 232 steht ganz klar: „Die Kinder sollen ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung mitwirken. Sie sind [...] bei allen sie betreffenden Angelegenheiten [...] zu beteiligen.“
Da sind wir sehr dafür und sagen: Beteiligung von Anfang an voran!


Bundesweit

Die UN Kinderrechtskonvention tritt 1992 in Deutschland in Kraft. In Deutschland gelten diese international beschlossenen Gesetze so wie einfache Bundesgesetze. Mehr dazu hier.

Die Politiker*innen der deutschen Regierung geben sich echt Mühe, sich mehr und besser um Kinder zu kümmern.

...hast du schon mal vom Kinderministerium gehört? Unter https://www.kinder-ministerium.de/deine-rechte finden Kinder und Erwachsene viele und gute Informationen zu den Kinderrechten.

Es gibt zwei Gesetze auf der Bundesebene, in denen die Beteiligung oder auch Partizipation von Kindern und Jugendlichen geregelt. Zum einen das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) steht, dass alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland an allen sie betreffenden Entscheidungen in geeigneter Weise zu beteiligen sind. Und, dass alle Kinder und Jugendlichen das gleiche Recht auf Beteiligung haben.
Konkret bedeutet das, dass Kinder und Jugendliche angehört und ihre Interessen und Vorschläge berücksichtigt.

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